Neue INFO zu Grötzinger See
Der Grötzinger Baggersee entstand bei der Ausbaggerung von Kies und Sand, der hier im Untergrund des Rheingrabens ansteht. Er ist umgeben von feuchten Bruchwäldern und dem Niedermoor des "Weingartener Moores", die durch Verlandung ehemaliger Seen und Flußrinnen entstanden sind. Diese Landschaft wird heute als "Kinzig-Murg-Rinne" bezeichnet.
Der nördliche Teil des Baggersees liegt innerhalb des Naturschutzgebietes "Weingartener Moor-Bruchwald Grötzingen", das durch seine besonderen Amphibienvorkommen bekannt ist. Baden und Wassersport sind hier nicht möglich.
Am südlichen Seeteil sind Freizeitnutzungen wie Baden und Segeln eingeschränkt gestattet.
Der Grötzinger See dient als Lebensraum für viele Tierarten. An ruhigen Ufern finden Wasservögel wie Hauben- und Zwergtaucher ihre Brutplätze. Die freien Wasserflächen werden gerne als Ruheplätze genutzt.
Ein Rundweg führt um den ganzen See herum und ermöglicht vielfältige Ausblicke über den nördlichen und den südlichen Seeteil. Ein Spaziergang um den Grötzinger See eignet sich besonders zum Naturerleben und zur stillen Naherholung und ist zu jeder Jahreszeit zu empfehlen.
In der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in den dafür ausgewiesenen Bereichen:
Im Baggersee Grötzingen sowie in dessen Seeuferbereich sind insbesondere folgende Handlungen untersagt:
Ordnungswidrigkeiten (§ 7 RVO) können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Es handelt sich um einen früheren Baggersee. Es wird auf die allgemein an Baggerseen möglichen Gefahren wie beispielsweise Temperaturgefälle und Abbruchkanten hingewiesen. Das Baden
erfolgt auf eigene Gefahr.
Es besteht keine Daueraufsicht durch Rettungspersonal. Die Badestelle ist nicht in Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich unterteilt.
Verlassen Sie das Gelände bitte so, wie Sie es vorzufinden wünschen. Nutzen Sie die vorhandenen Toiletten und Abfallbehälter.
Der Grötzinger Baggersee liegt im Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen.
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